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   OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21   

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https://dejure.org/2022,33194
OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21 (https://dejure.org/2022,33194)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2022 - 3 U 5/21 (https://dejure.org/2022,33194)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2022 - 3 U 5/21 (https://dejure.org/2022,33194)
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  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21
    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14).

    Bei der Entscheidung, ob eine Person als Erbe eingesetzt ist, ist zwar - neben der Zuweisung des Hauptnachlassgegenstandes - auch wesentlich darauf abzustellen, wer nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln und die Nachlassschulden, zu denen auch die Bestattungskosten zählen, zu tilgen hat und ob der Bedachte unmittelbare Rechte am Nachlass oder nur Ansprüche gegen andere Bedachte erwerben soll (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 32).

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21
    Abgesehen davon ist für die Annahme einer Erbeinsetzung nicht maßgeblich, ob dem Begünstigten nach Begleichung der Verbindlichkeiten noch ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt (BGH, Urteil vom 07.07.2004 - IV ZR 135/03, Rn. 19, juris; Horn/Kroiß, a. a. O., Rn. 19).
  • KG, 15.03.2016 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung Gemeinschaftstestament - Zuwendung einzelner Gegenstände ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21
    Ein Wohnrecht wird ebenso wie ein Nießbrauchsrecht typischerweise in Form eines Vermächtnisses zugewandt (Staudinger/Otte, BGB, 2017, § 1939, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2016 - 6 W 102/15, Rn. 47, juris).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21
    Eine Erbeinsetzung, die in dem Testament nicht enthalten und nicht einmal angedeutet ist, kann den aufgeführten Formzwecken demnach nicht gerecht werden (BGH, NJW 2019, 2317 Rn. 15 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 3 W 5/19

    Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21
    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags hat der Senat mit Beschluss vom 04.03.2019 (3 W 5/19) zurückgewiesen, da die Beschwerde nicht begründet worden ist und die erforderlichen Nachweise auch im Beschwerdeverfahren nicht erbracht worden sind.
  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07

    Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21
    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14).
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